Reformationstag in Brandenburg
Das Reformationsfest – der 31. Oktober – ist in Brandenburg – teilweise auch in den übrigen neuen Bundesländern, nicht jedoch in Berlin – gesetzlich geschützter Feiertag. Bei Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung außerhalb des Betriebssitzes gilt Folgendes:
- Soweit Arbeitnehmer von Brandenburgischen Betrieben z.B. in Berlin eingesetzt werden, besteht für sie am 31. Oktober Arbeitspflicht. Ihre Arbeitszeit fällt wegen des gesetzlichen Feiertages in Brandenburg nicht aus. Für die öffentlich-rechtlichen Feiertagsvorschriften gilt das Territorialprinzip, also das Recht, das am Arbeitsort (Einsatzort) gilt.
- Werden Arbeitnehmer von Berliner Betrieben in Brandenburg eingesetzt, gilt damit, dass für diese Arbeitnehmer keine Arbeitspflicht besteht. In diesen Fällen ist ein Anspruch auf Feiertagsbezahlung am 31. Oktober gegeben.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer für den 31. Oktober auf einen Arbeitsplatz nach Berlin zurückberufen werden kann. Grundsätzlich beurteilt sich der Umfang des Direktionsrechts nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages. Die Ausübung des Direktionsrechts unterliegt jedoch den Regeln des § 315 BGB; danach darf die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz nicht willkürlich erfolgen. Die Umsetzung eines Arbeitnehmers nur für einen einzigen Arbeitstag ausschließlich zum Zwecke der Ersparnis der Feiertagsbezahlung dürfte als willkürlich anzusehen sein.

24.03.25: Vollsperrung der Ringbahnbrücke an der A100 – Belastung für Pendler, Anwohner und die Logistikbranche

12.02.2025: Erfolgreicher Tarifabschluss mit umfangreichster Entgelterhöhung seit Jahren für die Beschäftigten des Speditions- und Logistikgewerbes in Berlin und Brandenburg

15.10.2024: Ordentliche Mitgliederversammlung des VVL am 26.09.2024 in Schönefeld – Kontinuität im Verbandsvorstand

10.09.2024: Landtagswahl 2024 in Brandenburg: VVL-Wahlprüfsteine an die Parteien zur künftigen Verkehrspolitik

21.12.2023: Erfolgreicher Tarifabschluss mit deutlich höheren Entgelten für die Beschäftigten des Speditions- und Logistikgewerbes in Berlin und Brandenburg rückwirkend ab 01.10.2023

10.03.2022: Erfolgreicher Tarifabschluss Manteltarifvertrag Spedition und Logistik Berlin und Brandenburg und Manteltarifvertrag Kraftfahrer im Güterfernverkehr rückwirkend ab 01.01.2023

05.05.2022: Erfolgreicher Tarifabschluss für die Kraftfahrer im Güterfernverkehr in Berlin und Brandenburg

09.03.2022: Erfolgreicher Abschluss der Tarifverhandlungen Spedition/Logistik in Berlin und Brandenburg
