Erfolgreicher Tarifabschluss Manteltarifvertrag Spedition und Logistik Berlin und Brandenburg und Manteltarifvertrag Kraftfahrer im Güterfernverkehr rückwirkend ab 01.01.2023
Berlin, 10.03.2023.
Nachdem in den vergangenen Jahren zahlreiche (vergebliche) Versuche unternommen wurden, den seit 2006 unveränderten Manteltarifvertrag und den letztmals 2008 erneuerten Manteltarifvertrag für Kraftfahrer zu modernisieren, haben sich die Tarifvertragsparteien (der Verband Verkehr und Logistik Berlin und Brandenburg sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) nach intensiven Gesprächen und Verhandlungsrunden nunmehr auf Neufassungen verständigen können.
Vorrangig ging es hierbei um redaktionelle Änderungen, die weitgehend ohne monetäre Aus-wirkungen umgesetzt werden soll(t)en, wobei insbesondere anachronistische Bestimmungen überarbeitet wurden.
Mit den neuen Verträgen wurden nunmehr die Geltungsbereiche innerhalb Berlins vereinheitlicht (vorher gab es innerhalb Berlins noch zwei unterschiedliche Tarifgebiete). Des Weiteren erfolgt nun eine Harmonisierung der Urlaubsansprüche sowie des Urlaubsgeldes von Brandenburg an Berlin. Zudem wurde u.a. eine Anhebung der Sterbegeldbeträge, der Jahressonderzahlungen sowie der vermögenswirksamen Leistungen beschlossen
Aus Arbeitgebersicht erfreulich sind insbesondere die künftig einheitlichen Kündigungsfristen für gewerbliche und kaufmännische Arbeitnehmer sowie die verlängerten Kündigungsfristen für Arbeitnehmer beim Manteltarifvertrag Spedition und Logistik. So betragen die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im ersten Jahr der Beschäftigung künftig einen Monat und nach einer Beschäftigungszeit von einem Jahr 6 Wochen zum Schluss eines Kalendermonats. Ab dem fünften Jahr der Beschäftigung beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten zwei Monate zum Schluss eines Kalendermonats. Erst ab dem achten Jahr der Beschäftigung gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber die gesetzlichen Fristen. Ebenfalls wurde eine Öffnungsklausel für noch längere Kündigungsfristen verankert.
Willi Emons, Verhandlungsführer der VVL-Tarifkommission: ‚Mit dem vorliegenden Tarifabschluss bei den beiden Manteltarifverträgen konnte nach etlichen Jahren ohne Überarbeitung endlich ein Kompromiss gefunden werden, der zu einer grundlegenden Modernisierung der Tarifwerke geführt hat. Veraltete Klauseln wurden gestrichen und zahlreiche Tarifbedingungen für Brandenburg gerechterweise an die Berliner Verhältnisse angepasst. Hervorzuheben ist, dass längere Kündigungsfristen für die Arbeitnehmerseite ausgehandelt werden konnten, so dass die Unternehmen die Neu-/Nachbesetzung von Personal besser planen und steuern können.‘