LKW-Fahrverbot am Reformationstag – Ostdeutsche Bundesländer erlauben Fahrten von und nach Berlin
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) informiert auf seiner Webseite, dass am 31. Oktober 2024 (Reformationstag) in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf einer Reihe von Autobahnen Fahrten von und nach Berlin ausnahmsweise erlaubt sind.
Die Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot am Reformationstag gilt dabei für LKW ab 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW im Zeitraum von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr in den genannten Bundesländern auf folgenden Autobahnen: A2, A20, A24, A4, A9, A10, A11, A12, A13, A14, A15, A17, A19, A38, A71, A72, A73, A111, A113, A114, A115, A117 und A143. Die Fahrzeuge dürfen die Autobahnen nicht verlassen, solange in den genannten Bundesländern das LKW-Fahrverbot gilt. Ausnahmen hiervon sind nur bei Streckensperrungen, Pannen oder Unfällen zugelassen.

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