Antragstellung für das Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF) ab 26. Januar 2021 möglich
Im Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte („ENF 2021“) können Anträge ab dem 26. Januar 2021, ab 9:00 Uhr bis spätestens 15. April 2021 beim BAG gestellt werden (elektronische Antragstellung über das BAG-eService-Portal).
Mit dem Programm ENF wird – im Wege der Verschrottung eines berücksichtigungsfähigen Bestandsfahrzeugs (= Lkw der Schadstoffklasse Euro 0 bis V, EEV) – die Anschaffung eines Euro VI-(LNG oder Diesel) oder eines Elektro- oder H2/Brennstoffzellen-Lkw entweder
- zu Eigentum des Antragstellers (Fahrzeug über mindestens 24 Monate beim Antragssteller verbleiben) oder
- im Wege eines Leasingvertrags (Leasingvertrag muss eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben)
gefördert.
Das erworbene Fahrzeug muss zugelassen werden. Darüber hinaus wird die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie gefördert, deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bietet und damit den Energieverbrauch mindert. Beispiele sind:
- Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Achssteuerung für Auflieger oder Anhänger
- aerodynamische Anbauteile für Auflieger oder Anhänger
- Voraussetzungen zur Nutzung eines Trailers im Kombinierten Verkehr/„Kranbarkeit“ (förderfähig sind die Mehrkosten, die durch die Schaffung der Voraussetzungen zur Nutzung eines Trailers im Kombinierten Verkehrs entstehen: Herstellung der Kranbarkeit durch technische Anpassungen, weitere technisch notwendige Voraussetzungen, die für den Transport des Trailers im Kombinierten Verkehr erfüllt sein müssen („Bahnausstattung“))
Verschrottung Bestandsfahrzeug
Die Verschrottung des Bestandsfahrzeugs darf frühestens nach Antragstellung und muss zwei Monate nach erstmaliger verkehrsrechtlicher Zulassung des Neufahrzeugs, spätestens aber bis zum 31.12.2021 erfolgen.
Das Bestandsfahrzeug muss mindestens über die vergangenen 12 Monate – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – in Deutschland zugelassen gewesen sein.