Weitere Verlängerung der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw (§ 30 Abs. 3 StVO) in Brandenburg bis 30.06.2021; Erweiterung auf alle Gütergruppen
Das Land Brandenburg hat am 19. März die Geltungsdauer der für das Land am 18. Dezember 2020 erteilten Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 30 StVO erneut verlängert (siehe auch unsere Meldung vom 01.03.2021) und auf den Transport aller Gütergruppen erweitert.
Die Ausnahmegenehmigung tritt ab dem 20. März in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2021.
Die getroffene Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahverbot gilt bis auf Weiteres nicht für Großraum- und Schwertransporte.
Es gelten weiterhin die folgenden Nebenbestimmungen:
- Die getroffenen Regelungen gelten auch für Leerfahrten.
- Soweit bei Beförderungen in andere Länder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese dort eingeholt werden.
- Die getroffenen Ausnahmeregelungen unterliegen dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.