Laut BMWI ab 21. Oktober 2020 wieder Anträge auf Überbrückungshilfen möglich
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat bekannt gegeben, dass ab dem 21. Oktober 2020 erneut Anträge auf Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen gestellt werden können, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Das Programm schließt an die Überbrückungshilfe I an, welche den Zeitraum Juli – August 2021 abgedeckt hat.
Weiterführende Informationen zur Antragsstellung finden sich unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de