Einführung neuer LKW-Mautsätze ab Dezember 2023
Nachdem das Bundeskabinett am 14. Juni 2023 das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen hat, beginnt jetzt das weitere parlamentarische Verfahren im Bundestag und Bundesrat. Der Zeitplan sieht die endgültige parlamentarische Verabschiedung im Oktober vor, so dass von einer Bekanntmachung des Gesetzes nicht vor Ende Oktober / Anfang November auszugehen ist.
Der Regierungsentwurf sieht die Inkraftsetzung zusätzlicher CO2-basierter Mautteilsätze bereits zum 1. Dezember 2023 vor, wodurch sich die Mautabgaben für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt nahezu verdoppeln würden. Zum 1. Januar 2024 soll die Mautbefreiung für gasbetriebene Fahrzeuge zudem ersatzlos entfallen. Zum 1. Juli 2024 werden auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Emissionsfreie Fahrzeuge mit batterieelektrischen oder Brennstoffzellen-Antrieben sollen bis zum 31. Dezember 2025 vollständig von der Maut befreit bleiben. Ab dem 1. Januar 2026 soll eine ermäßigte Mautgebühr, die etwa ein Siebtel der Maut für einen Lkw mit Verbrennungsmotoren der Schadstoffklasse 1 beträgt, erhoben werden.
Nach der neuen Mautsatzsystematik werden Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren in die neuen CO2-Emissionsklassen 1 bis 5 eingruppiert. Da der Kraftstoffverbrauch und dadurch die CO2-Emissionswerte von der jeweiligen Fahrzeugkonfiguration abhängen, ist stets eine individuelle Betrachtung für die Ermittlung der CO2-basierten Mautteilsätze erforderlich.
Bei der Zuordnung unterstützt der kostenlose CO2-Emissionsklassenfinder von Toll Collect.