25.02.2019: Zur sachgrundlosen Kritik von ver.di-Chef Bsirske gegenüber der Presse an ‚mafiösen Strukturen‘ in der Paketbranche
In einem aktuellen Pressebericht werden die Unternehmen aus dem Bereich Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen einmal mehr zu Unrecht pauschal als schwarze Schafe und ausbeuterische Auftraggeber verurteilt.
Pressemitteilung
Berlin, 25.02.2019
Dabei fehlt es dem Gewerkschaftsvertreter offensichtlich an Sachkenntnis der aktuellen Gesetzeslage und deren praktischer Umsetzung in der Branche. So sind die Forderungen gegenüber der Politik, auch im Bereich Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (KEP) die so genannte Nachunternehmerhaftung einzuführen, unsinnig und überholt, da diese bereits Realität sind.
Bereits das 2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz sieht eine Einstandspflicht für alle Auftraggeber vor, die sich bei der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen Dritter bedienen. Das bedeutet, dass der eigentliche Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich ist und sich bei entsprechenden Verstößen zivilrechtlich, bußgeldrechtlich als auch sozialversicherungsrechtlich zu verantworten hat. Konkret hat dies zur Folge, dass jeder Mitarbeiter in der Nachunternehmerkette seinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn auch ggü. dem Auftraggeber direkt geltend machen kann. Dazu kommt, dass das Gesetz erhebliche Bußgelder im Falle von absichtlichen und/oder grob fahrlässigen Verstößen in einer Höhe von bis zu 500.000 Euro vorsieht. Nicht zuletzt besteht die Gefahr von Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger, sofern die beauftragten Nachunternehmer ihrer Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns nicht nachkommen. Zudem gibt es für die Auftraggeberseite noch weitere Auflagen aus dem Fahrpersonalrecht, das diesen weit gehende Prüfauflagen für die Einhaltung der Sozialvorschriften/Lenk- und Ruhezeiten bei den beauftragten Subunternehmern auferlegt.
Grundsätzlich können die Nachunternehmerprüfungen zwar zumeist nur stichprobenartig und anhand von Plausibilitätsprüfungen erfolgen, da das europäische Datenschutzrecht der Weitergabe von personenbezogenen Daten enge Grenzen setzt und die Auftrag gebenden Unternehmen keinen Einfluss nehmen können auf die internen Vergütungsstrukturen der Nachunternehmen. Hieraus aber einen Generalverdacht bzgl. einer generellen ‚Ausbeutung‘ oder ‚mafiöser Strukturen‘ abzuleiten, mutet fast schon grotesk an. Die Branche, die zudem eine starke tarifliche Bindung vorweisen kann, kommt ihren gesetzlichen Verpflichtungen vollumfänglich nach und ist beim Thema Lohndumping und Schwarzarbeit in erheblichem Maße sensibilisiert, so dass regelmäßige Überprüfungen ein wichtiges Element des Qualitätsmanagements vieler KEP-Dienstleister sind. Dies spiegelt sich in der Zahl der regelmäßigen Überprüfungen der Nachunternehmer als auch der Zahl von Vertragsstrafen und -kündigungen bei Verstößen wider. Der VVL und die KEP-Branche insgesamt befürworten die Forderungen nach mehr Kontrollen bzgl. Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Sozialmißbrauch, so dass in diesem einen Punkt der Gewerkschaftsforderung sogar zuzustimmen ist. Leider ist es den politischen Entscheidungsträgern in den vergangenen Jahren nicht gelungen, hierfür deutlich mehr Personal beim Zoll/der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie dem Bundesamt für Güterverkehr und den Gewerbeaufsichtsämtern bereit zu stellen. Hier sollte angesetzt werden. Einer Mindestlohn-Hotline bedarf es hingegen nicht, denn auch diese ist bereits seit 2015 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Bürgerservicetelefon für Anfragen von Bürgern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern aktiv. Letztlich sind es unbedarfte Äußerungen von Politikern und Gewerkschaftsvertretern wie diese, die das Gewerbe einmal mehr in ein schlechtes Licht rücken und das ohnehin nicht optimale Image einer Branche ramponieren – und das zu völlig zu Unrecht.