Vereinfachungen bei der Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten treten am 1. Juli 2025 in Kraft
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) wurde im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 10. März 2025 veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Die Änderung der VwV-StVO, der der Bundesrat bereits am 20. Dezember 2024 zugestimmt hatte, sieht eine Reihe von Vereinfachungen bei der Beantragung und Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST) insbesondere in folgenden Punkten vor:
- Die Mitnahme von teilbarer Ladung bis zu 40 t bei GST-Leerfahrten wird erlaubt, um LKW-Kapazitäten besser auszunutzen und Leerfahrten zu vermeiden
- Die Bearbeitungsfrist von Anträgen durch die Erlaubnisbehörden soll zwei Wochen betragen
- Anträge für den Transport von Kabelrollen und Großtransformatoren für die Übertragungsnetze sollen vorrangig bearbeitet werden
- Bereits genehmigte Abmessungen und Gewichte von Ladungen dürfen flexibler als bisher unterschritten werden
- Die Autobahn GmbH muss zur Genehmigung von Unterfahrungen von Autobahnbrücken nicht mehr angehört werden
- GST-Nachtfahrten dürfen statt wie bisher um 22:00 Uhr in Zukunft bereits ab 20:00 Uhr beginnen.
Der Text der Änderung der Verwaltungsvorschrift kann hier abgerufen werden.