AMÖ: „Schlichtungsstelle Umzug“ als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt
Mit formalem Bescheid vom 6. Januar 2021 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) den Antrag der AMÖ auf Anerkennung der „Schlichtungsstelle Umzug“ als Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) anerkannt.
Mit der Schlichtungsstelle Umzug gibt es jetzt offiziell eine fachspezifische Schlichtungsstelle für die Umzugs- und Möbellogistik. Damit ist gewährleistet, dass nicht eine „Allgemeine Schlichtungsstelle“ über die doch teilweise sehr spezielle Materie des Transportrechts beim Umzug entscheiden muss, mit Ergebnissen, die dann möglicherweise die Besonderheiten des Transportrechts nicht berücksichtigen.
Das Angebot der AMÖ-Einigungsstelle wird von der AMÖ gleichzeitig eingestellt.
Mit der formalen Anerkennung durch das BfJ unterliegen die Mitgliedsunternehmen der AMÖ ab sofort der Verpflichtung, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Umzug teilzunehmen. Diese Verpflichtung ist nicht abhängig von einer Teilnahme an der AMÖ-Abgrenzungskampagne.