Klimafreundliche Nutzfahrzeuge: Förderanträge im Programm KsNI bis zum 24. August verlängert
Nach Informationen des BAG wird aufgrund des anhaltenden Erfolges und der weiterhin großen Nachfrage der 2. Förderaufruf und der Sonderaufruf im Förderprogramm KsNI über den 10.08.2022 hinaus bis zum 24.08.2022 verlängert.
Wie das BAG mitteilt, wird ausschließlich Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert, die zum Laden oder Tanken der beantragten Nutzfahrzeuge notwendig ist. Werden zum Beispiel mehr als ein Ladepunkt/eine Zapfstelle pro Fahrzeug und/oder werden die Komponenten im Mehrpersonenverhältnis beantragt, ergibt sich ein erhöhter Begründungsaufwand zu Lasten der Infrastrukturantragstellenden, da in solchen Fällen die Konnexität von Fahrzeugen und Infrastruktur für das BAG als Bewilligungsbehörde nicht ohne Weiteres nachvollziehbar ist.
Aus diesem Grund sind die Infrastrukturantragstellenden insbesondere in diesen Fällen aufgefordert, ein Nutzungskonzept – möglichst bei Antragstellung – einzureichen, in dem die Konnexität von Fahrzeugen und Infrastruktur näher dargestellt wird. Das BAG wird die Inhalte des Nutzungskonzepts bei der Antragsprüfung berücksichtigen. Das Vorliegen der Konnexität wird im Mehrpersonenverhältnis anhand einer Gesamtschau mehrerer Indikatoren bewertet.
Eine empfohlene Formatvorlage mit Ausfüllhinweisen für das Nutzungskonzept zum Themenkomplex der Konnexität will das BAG zeitnah im eService-Portal bereitstellen.