Klimafreundliche Nutzfahrzeuge: Förderanträge im Programm KsNI ab 29. Juni möglich
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI) veröffentlicht. Damit steht nach zuvor erteilter Genehmigung durch die Europäische Kommission für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien weiterhin ein hohes Fördervolumen bereit. Die jetzt gestartete zweite Runde des bisherigen Förderprogramms wird durch einen zusätzlichen Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur ergänzt. Die Antragsstellung wird für beide Aufrufe ab dem 29. Juni 2022 möglich sein. Neben weiteren Maßnahmen des BMDV zur Förderung der Elektromobilität, wird auch die neue Förderrichtlinie aus diesen Titeln gespeist. Insgesamt werden jeweils drei Elemente gefördert:
- Anschaffung von neuen alternativen, klimaschonenden Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug
- Betrieb der für klimafreundliche Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben
- Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
Nähere Details zu den Programmen unter www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de