Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes am 01. Oktober 2021
Ab 01.10.2021 gelten neue Tarife für die Lkw-Maut in Deutschland. Der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten sinkt rückwirkend zum 28. Oktober 2020. Dem gegenüber steigt der Anteil für die Luftverschmutzungskosten. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite des BAG entnehmen.
Die Gesetzesänderung bestimmt darüber hinaus, dass die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Lkw ab 1. Oktober 2021 nur noch für Fahrzeuge, die werkseitig für den Betrieb mit CNG, LNG oder als Zweistoffmotor mit LNG/Diesel ausgeliefert wurden, gilt und der Schadstoffklasse VI entsprechen.