Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme ab 21. Januar 2021 möglich
Im Förderprogramm Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS) können Anträge ab dem 21. Januar 2021, ab 9:00 Uhr bis spätestens 15. Oktober 2021 gestellt werden.
Das BAG hat die entsprechenden Antragsformulare und Ausfüllhilfen bereits in seinem elektronischen Antragsportal bereitgestellt.
Der Abruf der Antragsunterlagen ist nur nach vorheriger Anmeldung im Portal möglich. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch über das BAG-eService-Portal.
Gefördert wird die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen. Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind
- Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t zGM
- Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitzplatz
die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.
Pro Maßnahme (= Ausrüstung eines förderfähigen Kraftfahrzeuges mit einem Abbiegeassistenzsystem) wird ein Zuschuss in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 € gewährt. Grundsätzlich sind maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr und Antragsteller förderfähig.