Fördermittel im Güterkraftverkehr: Anmeldefrist für ‘De-minimis’-Förderung startet am 7. Januar 2021
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2021 beginnt für das Förderprogramm „De-minimis“ am 7. Januar 2021 und endet am 30. September 2021.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt und die Mittel sind begrenzt, weswegen eine frühzeitige Antragstellung empfohlen wird.
Details zum Förderprogramm sind beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) abrufbar.
Neuerungen im Vergleich zum Vorjahr können hier eingesehen werden.
Anträge können ausschließlich auf elektronischem Weg über das eService-Portal des BAG gestellt werden.