EuGH: EU-Vorschrift zur regelmäßigen Rückkehr von Lkw ist nichtig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Gültigkeit des EU-Mobilitätspakets in weiten Teilen bestätigt. Die regelmäßige Rückkehrpflicht für Lkw hat der EuGH in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2024 hingegen für nichtig erklärt.
Laut EU-Recht müssen die Fahrzeuge spätestens acht Wochen in das Land zurückgeführt werden, in dem das Transportunternehmen niedergelassen ist.
Nach Auffassung des EuGH konnte der EU-Gesetzgeber keine ausreichenden Informationen zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Rückkehrpflicht nachweisen.
Mit dem Urteil entfällt die Rückkehrpflicht mit sofortiger Wirkung. Ob die Kommission eine neue Vorschrift plant, blieb bislang unbeantwortet.
Bei den übrigen Regelungen, u.a. das Verbot für Lkw-Fahrer, die wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug verbringen zu dürfen oder die erweiterten Kontrollmöglichkeiten über den Tachographen gab es seitens der Richter hingegen keine Beanstandungen.