EU-Mobilitätspaket: Lizenzpflicht für kleine Fahrzeuge zwischen 2,5 t bis 3,5 t zGM ab dem 21. Mai 2022
Ab dem 21. Mai 2022 tritt ein weiterer Teil des Mobilitätspakets I in Kraft. Ab diesem Datum benötigen Unternehmen, die grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen (Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen) durchführen, die eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen haben, eine Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.
Zudem gilt für grenzüberschreitende Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr, dass alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zGM von mehr als 2.5 t über eine Genehmigungsabschrift verfügen müssen.
Für die kleinen Fahrzeuge von mehr als 2,5 t (bis zu 3,5 t) gibt es eine Abweichung hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit (Art. 7 der VO (EG) Nr. 1071/2009); danach muss für jedes (über das erste genutzte Fahrzeug hinausgehende weitere) Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t 900 Euro Eigenkapital nachgewiesen werden (für Fahrzeuge über 3,5 t zGM 5.000 Euro).
Ein Überblick über das Mobilitätspaket I ist unter anderem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) abrufbar.