Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge
Die mit Urteil vom 09. Oktober durch das Verwaltungsgericht Berlin verhängten Fahrverbote und Auflagen für eine Revision der Luftreinhaltepläne Berlins bedeuten eine Zäsur für den Wirtschaftsverkehr der Stadt.
Zwar beschränken sich die nun gerichtlich verhängten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge (PKW & LKW) bis zur Schadstoffklasse Euro 5/V auf 11 zumeist innerstädtische Bereiche und sind auch erst bis spätestens 30. Juni 2019 umzusetzen, doch sind mit dem Urteil Tür und Tor für weitere Fahrerverbote in der Zukunft geöffnet, die weiter zu Lasten des Wirtschaftsverkehrs gehen werden. So deutete das Gericht an, dass die Stadt für weitere mehr als 100 Straßen ebenfalls die Belastung senken müsse, so dass hier neben der weiteren Ausweitung von Tempo 30-Zonen noch ausgedehntere Fahrverboten führen könnte. Für den Wirtschaftsverkehr der jährlich um ca. 40.000 Einwohner wachsenden Hauptstadt sind Fahrverbote eine Katastrophe.
Verstärkt durch den Boom beim Onlinehandel, aber auch der Industrie und der Dienstleistungsbranche, sowie eine wachsende Zahl an Einpendlern aus dem Umland steigt die Verkehrsleistung weiter an, so dass sich die Frage stellt, wie der Gütertransport – und damit auch die Versorgung der Bevölkerung – unter diesen Voraussetzungen in Zukunft sichergestellt werden kann. Aktuell sind mehr als 40 Prozent aller in Berlin gewerblich genutzten Fahrzeuge mit Dieselmotor ausgerüstet. Bei schweren Nutzfahrzeugen und Bussen sind es fast 100 Prozent. Da vor allem bei schweren Nutzfahrzeugen keine wirtschaftlich nutzbaren, alternativen Antriebstechnologien existieren, dürfte sich bei zahlreichen Unternehmen insbesondere auch der Speditions- und Logistikbranche die Frage nach der zukünftigen Geschäftsperspektive stellen. Beispiele aus Städten wie Hamburg zeigen zudem, dass punktuelle, streckenbezogene Fahrverbote für Dieselfahrzeuge keine Lösung für die Reduzierung von Emissionen sein können, da sich die hieraus ergebenden Ausweichverkehre nicht selten auf Wohngebiete ausbreiten und so letztlich tendenziell mehr Staus und Emissionen als vorher generiert werden dürften. Was fehlt ist ein echtes, nachhaltiges und durchdachtes Konzept für den Wirtschaftsverkehr, das sich trotz langwieriger Diskussionen im Zusammenhang mit dem Berliner Mobilitätskonzept noch immer nicht herauskristallisiert hat. Unter den nun gegebenen Voraussetzungen müssen einmal mehr Unternehmen und Bürger für die Versäumnisse der Automobilindustrie aber auch der Verkehrsplanung der Senatsverwaltung aufkommen, zumal Ausnahmen zum aktuellen Zeitpunkt nicht definiert sind. Schlussendlich bleibt auch unverständlich, warum LKW von der Verbotsregelung in gleichem Maße betroffen sein sollen wie PKW. Selbst eigens von der klagenden Deutschen Umwelthilfe durchgeführte Messfahrten hatten gezeigt, dass bei Lastwagen, die schon lange unter realitätsnahen Bedingungen geprüft werden, kaum eine Diskrepanz zwischen Laborbedingungen und dem Straßenverkehr bestand und diese zumeist sogar weniger Emissionen ausstießen als Diesel-PKW.