Einführung Sonderzeichen Ladebereich – geänderte StVO am 11. Oktober 2024 in Kraft getreten
Die 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die im Wesentlichen eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) beinhaltet, wurde am 10. Oktober 2024 im Teil I des Bundesgesetzblatts Nr. 299 veröffentlicht und tritt am heutigen 11. Oktober in Kraft.
Die für die Logistik wichtigste Änderung ist die Neueinführung einer Regelung für den privaten und gewerblichen Lieferverkehr in Form des neuen Verkehrszeichens 230 „Ladebereich“ in Anlage 2, Nr. 15.1 zur StVO. Dieses erlaubt das verzögerungsfreie Be- und Entladen von Fahrzeugen, ansonsten gilt im Ladebereich ein absolutes Halteverbot.
Der neu eingeführte § 23, Abs. 1d StVO verbietet zudem das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen bei Kraftfahrzeugen über 3,5 t bei einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h. Das Bußgeld bei Verstößen gegen diese Vorschrift beträgt 100 Euro.
Darüber hinaus erhalten Länder und Kommunen mit der geänderten StVO mehr Flexibilität bei ihren Entscheidungen zur Gestaltung des Verkehrsraums. Mit Ergänzung des § 45, Abs. 9 StVO wird es für die Kommunen einfacher, Tempo-30-Strecken anzuordnen.