Deutschland: Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr mit Drittstaaten; geänderte Zuständigkeit im Bereich Genehmigungsausgabe
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) informiert über Änderungen der Zuständigkeit für die Ausgabe von Drittstaatengenehmigungen ab dem Kontingentsjahr 2025. Die Ausgabe von Drittstaatsgenehmigungen für die Staaten, die bisher von der Regierung der Oberpfalz betreut wurden, wird auf das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) übertragen. Dies bedeutet, dass bilaterale Genehmigungen ab dem 1. Dezember 2024 ausschließlich bei der Genehmigungsausgabestelle des BALM in Berlin zu beantragen sind.
Kontaktdaten:
Bundesamt für Logistik und Mobilität – Dienststelle Berlin
Johannisstraße 5-6
10117 Berlin
Postfach 06 01 62
10051 Berlin
Telefon: 030/ 28 88 56 – 3
Fax: 030/ 288 856 450
E-Mail: balm-berlin@balm.bund.de