Brandenburg fördert Abbiegeassistenten für Nutzfahrzeuge
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg fördert mit einer neuen Richtlinie ab sofort die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen. Die Technik kann nachweislich schwere Unfälle beim Rechtsabbiegen verhindern und damit die Verkehrssicherheit erhöhen.
Dafür stehen 2021 rund 250.000 Euro an Landesmitteln zur Verfügung. Die Förderung umfasst die Kosten für bauartgenehmigte und in Deutschland zugelassene Abbiegeassistenzsysteme sowie deren Einbaukosten und notwendige Anwenderschulungen.
Zuwendungsfähige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Die Fahrzeuge müssen im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit betrieben werden.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie maximal 1.500 Euro netto je Einzelmaßnahme. Pro Zuwendungsempfänger können maximal drei Einzelmaßnahmen pro Jahr gefördert werden. Das Förderprogramm soll nach Ablauf der Geltungsdauer der Richtlinie evaluiert werden.
Förderanträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), eingereicht werden. Weitere Informationen zur neuen Richtlinie sind auf den Internetseiten des LBV zu finden.