Sonn- und Feiertagsverbote, Ferienreiseverordnung bundesweit uneinheitlich
Die Fahrzeitenbeschränkung für die in § 1 der Ferienreiseverordnung genannten Fahrzeuge gilt in diesem Jahr vom 1. Juli bis 31. August 2020 nicht in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Das BMVI hatte ursprünglich die Bundesländer aufgrund der Corona-Pandemie gebeten, von den Möglichkeiten der Anwendung des Opportunitätsprinzips Gebrauch zu machen und für den genannten Zeitraum von der Kontrolle des Fahrverbots abzusehen.
Teilweise haben die Bundesländer, die für die Durchführung der Ferienreiseverordnung allein zuständig sind, die Empfehlungen umgesetzt. Da manche Länder von einer Aussetzung abgesehen haben, stellt sich für das Bundesgebiet ein uneinheitliches Bild dar.
Im Land Brandenburg, das zudem die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, die bis zum 30. September 2020 galt, widerrufen hat, gilt die Ferienreiseverordnung wie bisher.
Ebenso im Land Berlin, das die Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bereits zum 01. Juni aufgehoben hatte. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://tinyurl.com/y7mkldfu.