Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbständige
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Finanzen (BMF) haben heute finanzielle Soforthilfen für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige sowie Angehörige der Freien Berufe auf den Weg gebracht.
Mit Hilfe von Zuschüssen sollen u.a. akute Liquiditätsengpässe durch laufende Betriebskosten wie Leasingraten, Miete, Kredite für Betriebsräume etc. überbrückt werden. Dafür steht ein Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Soforthilfe-Programm enthält folgende Eckpunkte (siehe https://tinyurl.com/sckne2r):
- (Steuerbare) Zuschüsse für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
- Bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020. Die Details zur Antragstellung sowie Auszahlung werden noch im Laufe der Woche sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bundesdesrat verhandelt und abgestimmt.