Corona-Krise: Beschluss zu Ruhetagen um Ostern wird zurückgenommen
Die Bundeskanzlerin hat die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder heute zu einer kurzfristigen Videoschalte einberufen. Ergebnis der Besprechung ist, dass die auf dem letzten Coronagipfel in der Nacht zum Dienstag beschlossene sogenannte “erweiterte Ruhezeit zu Ostern” zurückgenommen worden ist.
Insofern bleiben Gründonnerstag, der 1. April und der Ostersamstag, 3. April, normale Arbeitstage und werden nicht als gesetzliche Feiertage behandelt.