Berlin: Verlängerung der Allgemeinen Ausnahme nach § 46 Abs. 2 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbotes bis 30.6.2021
Am 01. April ist in Berlin im Zuge der Corona-Pandemie die generelle Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot zum Zwecke der Warenverfügbarkeit bis zum 30.06.2021 verlängert worden.
Die aktualisierte Allgemeine Ausnahme nach § 46 Abs. 2 StVO des Landes Berlin zur weiterhin erforderlichen vorübergehenden Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes (§ 30 Absatz 3 und 4 StVO) finden Sie hier.