Corona-Arbeitsschutzverordnung endet vorzeitig zum 2. Februar 2023
Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2023 die Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen.
Demnach wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorzeitig zum 2. Februar 2023 aufgehoben werden. Die derzeit noch geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung ist seit 1. Oktober 2022 in Kraft und wäre regulär erst am 7. April 2023 ausgelaufen.
Begründet wird das vorzeitige Auslaufen der Maßnahmen mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung sowie der stark fallenden Fallzahlen, die bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz überflüssig machen.
Arbeitgeber der Speditions- und Logistikbranche müssen demnach ab 2. Februar 2023 keinerlei Corona-Schutzmaßnahmen mehr in ihren Betrieben umsetzen.