Bundesrat bestätigt Reform der Straßenverkehrsordnung – Einführung neues Zeichen “Ladezone”
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt, deren wesentlicher Inhalt die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist.
Länder und Kommunen erhalten nun mehr Flexibilität bei ihren Entscheidungen: Sie können bei ihren Anordnungen neben einem reibungslosen und effizienten Verkehrsfluss auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der Stadtentwicklung berücksichtigen, wenn die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Die für die Logistik wichtigste Änderung ist die Neueinführung einer Ladezone für den privaten und gewerblichen Lieferverkehr in Form des neuen Verkehrszeichens 230 „Ladezone“ in der Anlage 2 zur StVO. Dieses erlaubt das unverzügliche Be- und Entladen von Fahrzeugen, ansonsten gilt in den Zonen ein absolutes Halteverbot. Ladezonen sind zudem besonders zu kennzeichnen und zeitlich zu begrenzen.