Brexit: BAG verlängert die Frist zur Entscheidung, ob CEMT-Genehmigungen in diesem Jahr noch abgerufen werden sollen bis 16. Dezember 2020
Angesichts der neuesten Entwicklungen und der Präsentation eines Notfallplanes für den Straßengüterverkehr im Falle eines „No-Deal“ durch die EU-Kommission hat das BAG den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, sich bis zum 16. Dezember 2020 zu entscheiden, ob sie die Genehmigung gebührenpflichtig sofort abrufen möchten oder gebührenfrei bis Mitte Januar 2021 zurückstellen möchten.
Das BAG muss spätestens am 17. Dezember 2020 mit dem Versand der CEMT-Genehmigungen beginnen, um sicherzustellen, dass alle Antragsteller rechtzeitig vor dem 01. Januar 2021 die Genehmigungen erhalten.
Die EU-Kommission hatte am 10. Dezember 2020 einen Notfallplan, für den Fall, dass die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich scheitern sollten, vorgelegt. Der Notfallplan sieht vor, dass für eine Dauer von 6 Monaten, also bis zum 30. Juni 2021, die Verkehre mit dem Vereinigten Königreich mit der EU-Lizenz abgewickelt werden können. Derzeit ist allerdings offen, ob dieser Notfallplan tatsächlich in Kraft tritt, da alle EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament dem Notfallplan noch zustimmen müssen. Des Weiteren muss das Vereinigte Königreich den Unternehmen aus den EU-Staaten die gleichen Rechte einräumen. Daher besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass CEMT-Genehmigungen ab 01. Januar 2021 tatsächlich benötigt werden, um die Verkehre mit dem Vereinigten Königreich abwickeln zu können.