Im Zuge der Sperrung auch Lockerung des Sonntagsfahrverbots für LKW am 8. November 2020
Am Sonntag, 8. November 2020 dürfen Transport- und Speditionsunternehmen ihre LKW im Bundesland Brandenburg bereits ab 20:00 Uhr auf die Strecke schicken. Normalerweise erlaubt dies die Straßenverkehrsordnung (StVO) erst ab 22:00 Uhr. Die jetzt vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung getroffene Ausnahmeregelung gilt nur in Brandenburg.
Grund dafür sind Sperrungen, die im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der A 10 Nördlicher Berliner Ring durchgeführt werden. Geplant sind Arbeiten an einer Brücke der Deutschen Bahn AG. Deshalb ist die Autobahn A 10 von Sonntag, 8. November 2020 ab 23:00 Uhr bis Mittwoch 11. November 2020 um 20:00 Uhr vollgesperrt.
Vor allem die LKW der Unternehmen aus dem nördlichen Brandenburg und Berlin sollen die Möglichkeit erhalten, den Sperrbereich zu passieren, bevor ab Sonntag (08.11.2020, 23:00 Uhr) keine Durchfahrt mehr möglich ist. Damit sollen weiträumige Umfahrungen vermieden und die Belastungen der Anwohner entlang der Umleitungsstrecke verringert werden.
Die Regelung gilt für im Bundesland Brandenburg zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern startende LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t sowie LKW mit Anhänger. Dies gilt auch für Leerfahrten.