Brandenburg: Verlängerung der Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Hilfstransporte in Richtung der ukrainischen Grenze bis 30. Juni 2023
Als Folge der Kampfhandlungen kommt es weiterhin und im erheblichen Umfang zu Fluchtbewegungen innerhalb der Ukraine und über ihre Grenze hinaus. Zur Unterstützung der in die angrenzenden Länder geflüchteten ukrainischen Bevölkerung ist noch immer dringend Hilfe geboten. Insbesondere gilt es, die Versorgung der sich auf der Flucht befindenden Menschen mit Waren des täglichen Bedarfs und weiterer benötigter Güter sicherzustellen.
Vor dem geschilderten Hintergrund hat sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit einem Schreiben vom 14, Dezember 2022 erneut an die Bundesländer gewandt und um Verlängerung der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots in Bezug auf die für geschäftsmäßig oder entgeltlich durchgeführte Transporte in Richtung der ukrainischen Grenze, die zur unmittelbaren oder mittelbaren Unterstützung der Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung (einschließlich der unmittelbar erforderlichen Leerfahrten) mit Bezug auf Krieg in der Ukraine durchgeführt werden, gebeten.
In Anbetracht der anhaltend unveränderten Kriegssituation in der Ukraine hat die oberste Straßenverkehrsbehörde im Land Brandenburg entschieden, der Bitte des BMDV zu entsprechen und das Sonn- und Feiertagsfahrverbot bis einschließlich 30. Juni 2023 auszusetzen.
- Für den Transport innerhalb Brandenburgs ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §§ 30 Abs. 3, 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 StVO nicht erforderlich.
- Die Ausnahme gilt einschließlich der unmittelbar erforderlichen Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit der Ziffer 1 stehen,
- Soweit bei Beförderungen in andere Bundesländer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese dort eingeholt werden.