Brandenburg: Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Zusammenhang mit dem Transport von Hilfsgütern im Ukraine-Krieg
Unter diesem Link finden Sie ein Schreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg bzgl. der Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für das Land Brandenburg im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg.
Die Ausnahme gilt wie im Land Berlin ab sofort (04.03.2022) bis einschließlich 26. Juni 2022.