Brandenburg: Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Lkw-Fahrten am 14. Januar
Aufgrund der wieder zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen durch Protestaktionen der Landwirtschaft, des Handwerks und des Transportgewerbes hat auch das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 S. 1 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 S. 1 StVO erteilt.
Sie gilt für den Transport von Waren des täglichen Bedarfs zur Belieferung des Einzelhandels sowie für Medizinprodukte und Arzneimittel am 14. Januar 2024 von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
Die zuständigen Stellen und Behörden wurden über die Ausnahmeregelung informiert.