BMF veröffentlicht Hinweise für Arbeitgeber zur Auszahlung der Energiepreispauschale
Nachdem der Deutsche Bundestag und der Bundesrat im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmer beschlossen haben, ergeben sich für Speditions- und Logistikbetriebe zahlreiche Anwendungsfragen zur Auszahlung.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17. Juni hierzu Hinweise, insbesondere zur Auszahlung durch Arbeitgeber, veröffentlicht. Die FAQs werden regelmäßig aktualisiert.