Berlin: Ausnahmegenehmigung für Transporte aller Arten von Mineralöl (Heiz-öl/Diesel/Kerosin/Benzin) sowie Flüssiggas (Butan/Propan)
Vor dem Hintergrund eines Mangels an Transportkapazitäten verursacht durch Niedrigwasserphasen im Bereich der Binnenschifffahrt, unzureichenden Kapazitäten auf der Schiene und einem Mangel an Berufskraftfahrerhatte sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 9. September 2022 an die Bundesländer gewandt und um Aussetzung von den Vorschriften zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot bis einschließlich 1. Januar 2023 gebeten. Die unmittelbar erforderlichen Leerfahrten sollen ebenfalls dabei berücksichtigt werden.
Dem ist das Land Berlin nun wie andere Bundesländer ebenfalls gefolgt und wird ab dem 18. September 2022 bis einschließlich 15. Januar wie in Brandenburg verfahren.