Berlin: Feiertag am 08. Mai 2025 – kein Fahrverbot für LKW
Der 08. Mai ist in Berlin in diesem Jahr einmalig ein Feiertag. Es handelt sich dabei nicht um einen Feiertag im Sinne von § 30 Abs. 4 bzw. 3 der StVO.
Es besteht insofern an diesem Tag in Berlin kein Verkehrsverbot für Lkw nebst Anhängern.