BALM-Förderprogramm “Umwelt und Sicherheit” (US): Antragsstart am 4. August 2025
Nach Informationen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität sind die Vorbereitungen für den Start der Förderperiode 2025 im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US, ehemals De-minimis)) abgeschlossen. Anträge können ab dem 4. August 2025 um 09:00 Uhr im Antragsportal (eService) gestellt werden.
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen nebst Videotutorials zur Antragstellung stehen seit dem 14. Juli 2025 zur Verfügung.
Rahmenbedingungen für die Antragstellung:
- Antragsfrist: Die Antragstellung ist bis zum 01. September 2025 möglich.
- Erweiterte Förderberechtigungen: Seit dem 01. Juli 2024 sind auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen mautpflichtig. Dies bedeutet, dass erstmals auch Fahrzeughalter mit Misch- oder reinen LCV-Fuhrparks einen Anspruch auf Förderung geltend machen können.
- Erhöhte Antragsanzahl: Ab 2025 können bis zu drei Förderanträge pro Unternehmen gestellt werden, wobei die Berechtigung für den Güterkraftverkehr bereits bei Antragseingang geprüft wird.
- Förderhöhe: Die Förderung beträgt weiterhin 2.000 Euro pro Nutzfahrzeug über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bei einer maximalen Fördersumme von 33.000 Euro pro Unternehmen.
Weitere Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2025 finden sich auf der Internetseite des BALM.