Antragsportal Förderprogramm „Ausbildung“ öffnet am 8. Juli 2025
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat am 4. Juli 2025 bekannt gegeben, dass der Start der Förderperiode 2025 im Förderprogramm „Ausbildung“ aufgrund einer sich kurzfristig ergebenden Änderung bei der Haushaltsführung nun am 8. Juli 2025 kurzfristig – auch dank der Intervention des DSLV – möglich geworden ist. So können noch Ausbildungsmaßnahmen gefördert werden, die zum 1. August 2025 beginnen.
Förderfähig sind weiterhin nur Ausbildungsverhältnisse, mit denen erst nach Bewilligung des Antrages durch die Bewilligungsbehörde begonnen wird. Ein vorläufiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich, weshalb die Unternehmen den Antrag beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) stellen, anschließend den Bewilligungsbescheid abwarten und erst danach den Ausbildungsvertrag unterzeichnen müssen. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu werten.
Anträge können ab dem 8. Juli 2025, 9.00 Uhr im Antragsportal (eService) des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) unter diesem Link gestellt werden.
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen werden dort rechtzeitig vor Antragsbeginn zur Verfügung gestellt. Die Antragsfrist endet am 1. September 2025.
Weitere Informationen und Hinweise zum Programm Ausbildung der Förderperiode 2025 findet man hier.