BAG richtet Onlineportal für die Rückerstattung zu viel gezahlter Maut ein
Der Bundestag hatte infolge des EuGH-Urteils vom 28. Oktober 2020 das Bundesfernstraßenmautgesetz geändert und die Lkw-Mautsätze rückwirkend für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 reduziert (siehe unseren Beitrag vom 30. September 2021).
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat für das Rückerstattungsverfahren ein Onlineportal eingerichtet, auf dem ab dem 3. November 2021 Erstattungsansprüche geltend gemacht werden können. Dort sind auch die neuen Mautsätze hinterlegt.