BAG-Förderprogramme 2023: Änderungen der Förderrichtlinien „De-minimis“, „Ausbildung“ und „Weiterbildung“
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die geänderten Förderrichtlinien im Rahmen des Mautharmonisierungsprogramms „De-minimis“, „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ für die Förderperiode 2023 am 15. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit der neuen De-minimis-Richtlinie erfolgt eine Streichung der Fördergegenstände „Ladungssicherung“ (Maßnahme 1.4) und „Berufsbekleidung“ (Maßnahme 2.1).
Für das Förderprogramm „De-minimis“ der Förderperiode 2023 beginnt die Antragsfrist am 9. Januar 2023. Anlage 1 zum Antrag „Fahrzeugaufstellung“ steht bereits jetzt zur Verfügung. Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen stellt das BALM voraussichtlich ab 27. Dezember 2022 hier zur Verfügung.
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Antragsfrist für die Förderprogramme „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ jeweils am 16. Januar 2023 beginnt.