Antragsfrist Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme startet am 23. Januar 2023
Die Antragsfrist für das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS) beginnt nach Mitteilung des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) in diesem Jahr am 23. Januar 2023 um 09:00 Uhr. Die Antragsformulare und Ausfüllhilfen hierfür stehen bereits jetzt auf dem Antragsportal des BALM zur Verfügung.
Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen verfolgt als Ziele:
- eine deutliche Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit
- eine signifikante Verringerung der Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger durch rechts abbiegende Lastkraftwagen oder Busse
- sowie eine stärkere Wahrnehmung des Rad- und Fußverkehrs als mögliche Alternative zum motorisierten Verkehr.
Die freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen sind dabei wesentliche Schritte. Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie AAS sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für die Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitzplatz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden