Geänderte Ferienreiseverordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft
Die Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) tritt wie jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 31. August 2025 in Kraft. Die Verordnung verbietet in dieser Zeit an allen Samstagen von 07:00 bis 20:00 Uhr das Fahren mit LKW über 7,5 t sowie mit LKW mit Anhängern auf dem Netz der in § 1 Abs. 2 der Verordnung genau definierten Autobahnabschnitte.
Mit der 15. Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung, die am 26. Juni 2025 im Teil I des Bundesgesetzblattes veröffentlicht wurde und am darauffolgenden Tag in Kraft getreten ist, werden zusätzliche Streckenabschnitte von Bundesautobahnen von dem Fahrverbot ausgenommen:
- Das Ferienfahrverbot auf der Autobahn A1 vom Autobahndreieck Erfttal über das Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz und Münster gilt nur noch bis zum Kreuz Lotte-Osnabrück und nicht mehr bis zur Anschlussstelle Lohne / Dinklage.
- Das im Norden der A7 geltende Samstagsfahrverbot gilt von der Anschlussstelle Soltau-Süd nur noch bis Autobahnkreuz Hannover-Ost und nicht mehr bis zur Anschlussstelle Göttingen-Nord. Alle übrigen Fahrverbotsstrecken auf der A7 bleiben jedoch erhalten.
Die Verkürzung der beiden Fahrverbotsstrecken wurde mit dem zwischenzeitlich guten Ausbauzustand der beiden Autobahnabschnitte begründet, die keine Störungen des Ferienreiseverkehrs mehr erwarten lassen. Eine weitere Befreiung vom Samstagsfahrverbot betrifft nach der Änderungsverordnung neben den Fahrten der Bundeswehr auch die von ihr beauftragten gewerblichen Transportunternehmen im Falle militärischer Erfordernisse (§ 2 Abs.1 Nr. 4 u. 5).