Lkw-Maut tritt am 01. Dezember in Kraft
Ab dem morgigen 01. Dezember tritt das neue Mautgesetz in Kraft.
Bitte beachten Sie, dass die Bemessungsgrundlage für das Fahrzeuggewicht ab morgen von zulässigem Gesamtgewicht (zGG) auf technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) wechselt. Um Bußgeld- und Anhörungsverfahren zu vermeiden, sollten Sie, falls noch nicht geschehen, überprüfen, ob beim Mautanbieter (Toll-Collect oder EETS-Anbieter) das korrekte Fahrzeuggewicht gemäß Feld F.1 aus dem Fahrzeugschein hinterlegt hat.