Bundeskabinett beschließt Novelle der 10. BImSchV
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 22. November die Änderung der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) beschlossen. Ziel dieser Novellierung ist es, das Inverkehrbringen von paraffinischen Kraftstoffen nach DIN EN 15940, wie z. B. HVO 100, an deutschen Tankstellen zu ermöglichen.
Die Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich, da die 10. BImSchV durch die Landesumweltämter überwacht wird. Derzeit ist ein Termin für die Abstimmung in der Länderkammer noch nicht bekannt.
Nach der erfolgreichen Zustimmung im Bundesrat gehen wir davon aus, dass die Verordnung im April 2024 in Kraft tritt.