Drittes Mautänderungsgesetz tritt zum 1. Dezember 2023 in Kraft
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen 20. Oktober das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften ohne Änderungen beschlossen. Ein aufschiebender Einspruch des Bundesrats, der heute Nachmittag berät, ist nicht zu erwarten. Das Gesetz tritt damit wie vorgesehen zum 1. Dezember 2023 in Kraft.
Zum 1. Dezember 2023 werden dem Straßengüterverkehr neben den Kosten für Infrastruktur, Lärm und Luftverschmutzung Kosten für CO2-Emissionen in Form eines zusätzlichen Mautteilsatzes angelastet. Dadurch steigen die Mautabgaben um bis zu 83 Prozent. Nach der neuen Mautsatzsystematik werden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren in CO2-Emissionsklassen 1 bis 5 eingruppiert. Als Teil des Mautänderungsgesetzes endet die Mautbefreiung für gasbetriebene Lkw zum 1. Januar 2024, für die dann die gleichen Mautsätze gelten wie für dieselbetriebene Lkw. Zum 1. Juli 2024 werden dann auch Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen mautpflichtig (Wichtiger Hinweis: Bemessungsgröße ist zukünftig nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht!).
Das Mautänderungsgesetz ist Teil eines lange verhandelten Gesetzespakets, zu dem auch das Gesetz zur Genehmigungsbeschleunigung für die Verkehrsinfrastruktur gehört. Der Großteil der Ausbaumaßnahmen im Bundesschienennetz ist künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“. Zusätzlich nimmt das Gesetz etliche Streckenausbauvorhaben in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans auf. „Trostpflaster“ des Gesetzespakets ist, dass auch für das Bundesfernstraßennetz ein beschleunigter Kapazitätsausbau aufgenommen wurde. Das Mautgesetz und das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz waren monatelanger Streitgegenstand in der Ampel-Regierung, der zu wechselseitigen Blockaden und zu für die Wirtschaft nachteiligen Verzögerungen der Gesetzesvorhaben geführt hat.