‚Richtlinie zur Förderung von Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeugen und Trailern) bewirken‘ veröffentlicht
Die “Richtlinie zur Förderung von Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeugen und Trailern) bewirken” wurde am 11. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Förderprogramm wurde als Komponentenförderprogramm ausgestaltet.
Erfasst werden Komponenten, die eine Reduzierung des Energieverbrauchs und in Folge dessen eine CO2-Senkung bei Neufahrzeugen bewirken.
Die Richtlinie wurde technologieoffen formuliert; sie wird damit einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs bei der konventionell angetriebenen Nutzfahrzeugflotte leisten und reduziert auch bei Elektro- und Wasserstoff-Fahrzeugen ohne lokale CO2-Emisionen den Energieverbrauch.
Die förderfähigen Komponenten können mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Bei der Anschaffung von sogenannten E-Trailern ist eine Förderung von bis zu 10.000 Euro möglich. Anträge können ab dem 24. Juli 2023, 09:00 Uhr beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt werden.
Für die Antragstellung kann ausschließlich das elektronische Antragsverfahren auf der Internetseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) http://antrag-gbbbmdv.bund.de genutzt werden.