Mindestlohnkommission beschließt Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns für 2024 und 2025
Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen. Gleiches gilt für die Begründung, die ebenfalls gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite zustande gekommen ist. Demzufolge wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 € brutto und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde festgesetzt.
Unter diesem Link finden Sie den Beschluss der Mindestlohnkommission, den Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung.
Die Anpassung des Mindestlohns wird wirksam, sobald die Bundesregierung gemäß § 11 MiLoG die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung verbindlich macht.