Berlin: Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Zusammenhang mit dem Transport von Hilfsgütern im Ukraine-Krieg
Unter diesem Link finden Sie die Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (§ 30 Absatz 3 StVO) des Landes Berlin für Transporte zur Hilfeleistung im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sowie das Schreiben des BMDV in gleichem Zusammenhang zur Kenntnisnahme.
Die Ausnahme gilt für das Land Berlin ab sofort bis einschließlich 26. Juni 2022.