Start der BAG-Förderprogramme „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ am 14. Januar
Das BAG hat informiert, dass heute (14. Januar 2022) die Antragsfrist für die Förderperiode 2022 für das Förderprogramm „Ausbildung“ beginnt und am 31. Oktober 2022 endet.
Ebenso beginnt heute die Antragsfrist für das Förderprogramm „Weiterbildung“ und endet am 30. November 2022.
Die Antragsunterlagen „Ausbildung“ und „Weiterbildung“ stehen im eService-Portal des BAG zur Verfügung.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.