Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für den Transport von Corona-Impfstoffen bis 31. Dezember
Angesichts der aktuell positiven Corona-Lage wird die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für LKW in Berlin und Brandenburg zum 30.06.2021 auslaufen.
Um die Versorgung der Corona-lmpfzentren zu gewährleisten, bleiben LKW mit Impfstofflieferungen weiterhin davon ausgenommen (Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)).
Damit sind vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen weiterhin LKW ausgenommen, die Impfstoffe gegen COVID-19 transportieren sowie für den Transport von
- Kühlsystemen zur (Zwischen-)Lagerung von Corona-Impfstoffen,
- Impfbesteck bzw. notwendigen medizinischen Instrumenten zur Durchführung der Corona-Impfung,
- allen sonstigen Waren und Gütern, die unmittelbar dazu dienen, den Dienstbetrieb bzw. die Funktionsfähigkeit der Corona-Impfzentren sicherzustellen.
Die Ausnahme gilt auch für Leerfahrten, die im direkten Zusammenhang mit den vorgenannten Transporten stehen.
Diese Regelung gilt befristet bis einschließlich 31. Dezember 2021.