Neue Corona-Einreiseverordnung ab 14. Januar 2021
Die Bundesregierung hat am 13. Januar 2021 eine neue Einreiseverordnung beschlossen, in der sie weitergehende Maßnahmen ergreift, um unkontrollierte Coronavirus-Einträge aus dem Ausland zu verhindern. Die Verordnung tritt am 14. Januar 2021 in Kraft und gilt – vorbehaltlich einer früheren Aufhebung im Zuge der fortlaufenden Überprüfung – bis zum 31. März 2021.
Die für die Speditions- und Logistikbranche relevanten Ausnahmeregelungen der Verordnung sind hier zusammengefasst. Unter folgendem Link ist der Verordnungstext zu finden, wie er am 13. Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Bei der Corona-Einreiseverordnung handelt es sich um einen Erlass des Bundes , der unabhängig zur Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende besteht. Die Landesverordnungen, die auf der Basis dieser Musterverordnung erstellt werden, verbleiben in der Verantwortung der Landesregierungen.